Geh ma zur Sache!

Diese „Petition“:https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4517 war überfällig. Brauchbare Zusammenfassung der GEMA-Thematik von einem (allerdings sehr musik-akademischen) User im dortigen Forum, den ich hiermit zitiere:

In den bisherigen Posts findet sich sehr oft das Argument, nach Jahrhunderten kulturgeschichtlicher Entwicklung gebe es heute im Grunde gar keine wirklich neuen Gedanken mehr, welche überhaupt noch urheberrechtlich schützenswert seien.

Das bedeutet sinngemäß, quasi 100% des Materials der meisten sogenannten Neuschöpfungen seien nichts weiter, als nur die x-trilliardste Neuaufbereitung bereits seit Jahrhunderten überlieferten Gedankenguts.

Dieser Argumentation kann man sich nur schwer entziehen.

Nehmen wir in Sachen Text einmal die Satzbeispiele „I love you“, „You love me“, „If you love me“, „I love her so“. Als zusammenhängende Sätze – also in Anführungszeichen – gegoogelt, bestaunt man dieses:

„I love her so“: 1 Million Ergebnisse
„If you love me“: 1,1 Millionen Ergebnisse
„You love me“: 12,3 Millionen Ergebnisse
„I love you“: 104 Millionen Ergebnisse

Berechtigte Frage:
Was ist an einem banalen Songtext, der sich blubbernd um solche zentralen Sätze rankt, noch schützenswert?

Ehrliche Antwort:
Nichts, aber auch rein gar nichts.

Nehmen wir in Sachen Vertonung das harmonische Gebilde.
Das kann man zwar (Gott sei Dank) nicht googeln Zwinkernd;
braucht man aber auch gar nicht erst.

Von den Kirchentonarten über die Entwicklung zur Dur-/Moll-Tonalität, über uralte Hüte wie den aus der Moll-Subdominante hervorgegangenen neapolitanischen Sextakkord, bis hin zur Blues-Harmonik, ist alles erfunden und spätestens mit Diether de la Motte auch alles beschrieben, was die abendländische Musik in puncto Harmonik hergibt.

Wie sieht es mit der Melodiebildung aus?
Wer kann auch nur ein einziges vielverkauftes „neues“ Werk nennen, dessen Melodien nicht aus Tonleiterausschnitten, gebrochenen Dreiklängen u.d.D.m. bestehen;
und welches nicht in einer der 26 gängigen Quintenzirkel-Tonarten komponiert ist, die sich bereits in Bachs „Wohltemperierten Clavier“ finden?

Fazit:
Auch daran gibt es nichts mehr zu schützen.

Im Gegenteil, sollte die diesbezügliche Einfältigkeit und Ideenlosigkeit insbesondere der heutigen Unterhaltungsmusik endlich (wenn auch viel zu spät) zum Anlass genommen werden, den Elefantenanteil der sogenannten „Werke“ der trivialen Unterhaltungs-„Literatur“ grundsätzlich als jene Kopien des Gedankengutes Anderer beim Namen zu nennen, welche sie sind.

Müssten von heute an die Komponisten der U-Musik-Branche, welche ein neues Werk anmelden möchten, beweisen, dass sie eine wirklich neue Idee zu Papier gebracht haben;
dann bräche von jetzt auf gleich die Zahl der Werkanmeldungen um 99,99999999999999% zusammen.

Die GEMA von 2009 hat die ethischen Grundsätze der Gründerzeit-GEMA längst über Bord geworfen.
Es geht nicht mehr um den Schutz von Urheberrechten.

Die GEMA wurde im Laufe der Jahrzehnte, von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt, von den einschlägigen Machern der U-Musik-Szene unterwandert. Und deshalb geht es der GEMA von heute einzig und allein nur noch darum, den Millionen Dumpfbacken, welche das System nicht durchschauen, Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Irrtum, dem viele Musikfreunde aufgesessen sind, ist der, dass sie glauben, die GEMA-Gebühren, welche für Konzerte erhoben werden, kämen den Autoren zu Gute, deren Werke in dem jeweiligen Konzert aufgeführt werden.
Dem ist nicht so.

Als Unwort des Jahres schlage ich hiermit „GEMA-Verteilungsschlüssel“ vor.
Die GEMA-Gebühren wandern in einen großen Topf.
Das meiste Geld aus diesem Topf bekommen diejenigen, welche den größten Umsatz machen.

Wenn also in Konzerten Werke alter (und daher nicht mehr geschützter) Komponisten aufgeführt werden, oder unbekannte Werke eines umsatzschwachen moderne Komponisten;
dann leisten die Zuhörer dieser Konzerte mit ihren GEMA-Gebühren nicht etwa einen Beitrag zum Erhalt unseres Kulturgutes; sondern sie blasen, ohne dass sie davon wissen, über den GEMA-Topf den Top-Machern der Pop-Branche weitere Millionen in den Allerwertesten.

Das ist vergleichbar mit Kassenärzten, welche aus dem Beitrags-Topf der Krankenversicherten ein sündhaft teures „W.A. Mozart“-Hüftgelenk abrechnen, jedoch ein „D. Bohlen“-Billig-Implantat aus Fernost einsetzen, und sich den Gewinn in die eigene Tasche stecken.

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